Papst Martin V. gestattet, dass der vorübergehende Aufenthalt von Excommiunizierten in der Stadt Baden den Fortgang des Gottesdienstes nicht hindern soll, insofern dieselben sofort ausgewiesen werden. (18.05.1418)

1.1 Référence
A.01.365
1.2 Titre

Papst Martin V. gestattet, dass der vorübergehende Aufenthalt von Excommiunizierten in der Stadt Baden den Fortgang des Gottesdienstes nicht hindern soll, insofern dieselben sofort ausgewiesen werden.

1.3 Date(s)

18.05.1418

1.4 Niveau de description

Dokument

1.5 Importance matérielle et support

1 Einheit(en)

2.1 Nom du producteur

Ausstellungsort: Baden