Papst Martin V. gestattet, dass der vorübergehende Aufenthalt von Excommiunizierten in der Stadt Baden den Fortgang des Gottesdienstes nicht hindern soll, insofern dieselben sofort ausgewiesen werden. (18.05.1418)
- 1.1 Référence
- A.01.365
- 1.2 Titre
Papst Martin V. gestattet, dass der vorübergehende Aufenthalt von Excommiunizierten in der Stadt Baden den Fortgang des Gottesdienstes nicht hindern soll, insofern dieselben sofort ausgewiesen werden.
- 1.3 Date(s)
18.05.1418
- 1.4 Niveau de description
Dokument
- 1.5 Importance matérielle et support
1 Einheit(en)
- 2.1 Nom du producteur
Ausstellungsort: Baden