Der Schultheiss Rudolf Büler setzt durch Urteil fest, dass auf einer von Kuni Schib verkauften Wiese eine Gült von sechs Viertel Kernen hafte. (01.12.1399)
- 1.1 Signatur
- A.01.237
- 1.2 Titel
Der Schultheiss Rudolf Büler setzt durch Urteil fest, dass auf einer von Kuni Schib verkauften Wiese eine Gült von sechs Viertel Kernen hafte.
- 1.3 Datum
01.12.1399
- 1.4 Verzeichnungsstufe
Dokument
- 1.5 Umfang
1 Einheit(en)